Korrekturbuchung

Bei einer Korrekturbuchung (oder auch Rücknahmebuchung genannt) wird einfach der falsche Buchungssatz ein zweites Mal geschrieben, aber diesmal mit vertauschten Kontenangaben. Im folgenden Beispiel der normal gebuchte Buchungssatz und darauf die Korrektur:

04.02.23 Müller Bürobedarf b:K 18,75 30.12.23 Müller Bürobedarf (Korr.) K:b 18,75

Damit der Buchungssatz im Nachhinein noch nachvollziehbar ist, sollten Sie unbedingt im Buchungstext einen entsprechenden Hinweis setzen, weil Sie sonst im Nachhinein meinen könnten, der Buchungssatz wäre falsch. TEXTBUCH erwartet etwa bei solchen Korrekturbuchungen im Buchungstext die Zeichenfolge "Korr" oder "Storn", "Berichti", "Aufl" (Auflösung) oder "Rückn" (Rücknahme), andernfalls wird eine Warnung ausgegeben.

Der Gesetzgeber verlangt, dass schon getätigte Buchungen nicht rückwirkend editiert, sondern per Korrekturbuchung rückgängig gemacht werden - ein Grundprinzip der "ordnungsgemäßen Buchführung". Im Zeitalter des Computers kann dies so verstanden werden, dass während des Buchens durchaus offensichtlich falsche Buchungen noch direkt beseitigt werden dürfen. Aber wenn die Buchungen einen gewissen Abschluss gefunden haben, etwa nach Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, dürfen alte Buchungssätze nicht mehr verändert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zu bestimmten Stichtagen, wenn Steuerformulare ausgefüllt werden, die Beträge auch noch im Nachhinein nachvollziehbar sind.