Wenn Sie nicht eine GmbH gründen, sondern lediglich ein Gewerbe anmelden, müssen 
Sie Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) durchführen und benötigen keine Doppelte Buchführung. 
Die meisten Buchhaltungsprogramme für Doppelte Buchführung 
beherrschen auch die Einnahmenüberschussrechnung, so auch TEXTBUCH. Hierfür 
steht ein Kontenplan zur Verfügung, der das in 2005 
erschienene deutsche Steuerformular "Einnahmenüberschussrechnung" abbildet und 
ein spezielles Auswertungsskript; beim Eingeben der Buchungssätze wird dann die 
Doppelte Buchführung vor dem Benutzer "versteckt", intern wird jedoch trotzdem 
mit Doppelter Buchführung gerechnet. Zumindest auf den ersten Blick werden bei der 
EÜR Bestandskonten nicht geführt.
Sie werden sich nun fragen, wieso Programme für die Doppelte Buchführung auch EÜR 
beherrschen und wieso dies sinnvoll ist. Die Antwort ist ernüchternd: Selbst wenn 
Sie ein sehr einfaches Gewerbe haben oder nur ihren Computer als "Werbungskosten" 
von der Steuer absetzen, setzen Sie Bestandskonten ein, 
z.B. ein Anlagekonto. In dieses wird der Computer beim Kauf hineingebucht 
und in den folgenden Jahren werden die abgeschriebenen Teile wieder herausgebucht. 
Im Steuerformular EÜR gibt es mehrere solche Sachverhalte, z.B. die "Ansparabschreibungen"; 
auf dem Formular wird dies sogar wie bei einem Bestandskonto mit zwei Spalten dargestellt.
Die EÜR ist somit eher eine "vereinfachte Doppelte Buchführung" und keine wirklich 
kameralistische, einspaltige Buchführung. Was sind nun die Unterschiede?
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Der Kern der Vereinfachung liegt nun darin, dass Sie nicht verpflichtet sind, Bestandskonten 
für eine Kasse oder für ein Girokonto zu führen. Sie dürfen also für die Ausgaben 
und Einnahmen Ihres Gewerbes Ihren privaten Geldbeutel und Ihr privates Girokonto 
verwenden. Sie können jedoch jederzeit freiwillig auch derartige Bestandskonten 
führen, wobei Sie dann die Kasse oder das Girokonto nur noch für Ihr Gewerbe verwenden 
sollten. Wenn eine Buchung von Ausgaben und Einnahmen ohne Gegenkonto stattfindet, 
dann wird ein "virtuelles Kapitalkonto" verwendet. Dieses entspricht dem Eigenkapital 
bei der normalen Doppelten Buchführung. Der Saldo dieses 
virtuellen Kapitalkontos entspricht dem Wert Ihres Gewerbes. Bezahlen Sie einen 
Gegenstand mit Ihrem privaten Geld und buchen ihn in 
Ihr Gewerbe (Anlagekonto an virtuelles Kapitalkonto), spricht man von einer Einlage. 
Nehmen Sie einen Gegenstand aus Ihrem Gewerbe zum privaten Gebrauch heraus (Kapitalkonto 
an virtuelles Kapitalkonto), so spricht man von einer Entnahme.
 
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Bei der EÜR spricht man von "Ausgaben" statt von "Aufwand" sowie von "Einnahmen" 
statt von "Ertrag". Wenn Sie eine Rechnung schreiben, so wird bei der Doppelten 
Buchführung sofort der "Aufwand" gebucht, die Umsatzsteuer abgeführt und beim Geldeingang 
nur zwischen zwei Bestandskonten gebucht (Girokonto an 
Offene Rechnungen). Bei der EÜR werfen Sie die Kopie 
der Rechnung auf einen Stapel und buchen die "Einnahme" erst bei Zahlungseingang; 
erst dann wird die Umsatzsteuer abgeführt. Somit wird nicht zwischen zwei Zeitpunkten 
Rechnungserstellung und Geldeingang unterschieden. Für die Ausgaben (Sie erhalten 
eine Rechnung) gilt im Prinzip dasselbe.
 
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Bei der EÜR wird das Vorsteuerkonto als Einnahmenkonto und das Umsatzsteuerkonto 
als Ausgabenkonto geführt, während bei der Doppelten Buchführung hierfür Bestandskonten 
verwendet werden. In Ermangelung der Zweispaltigkeit wird die jeweils fehlende 
Spalte (nämlich wenn die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet und die Umsatzsteuer 
ans Finanzamt abgeführt wird) quasi spiegelbildlich bei der Vorsteuer als Ausgabenkonto 
und bei der Umsatzsteuer als Einnahmenkonto geführt. Einen wirklichen Unterschied 
macht diese Vorgehensweise jedoch nicht, es ist nur eine Frage der formalen Darstellung; 
allerdings werden die gesamten Einnahmen und die gesamten Ausgaben durch diese 
Schreibweise um die Mehrwertsteuer "aufgeblasen", auch wenn die einzelnen Einnahmen- 
und Ausgabenkonten Nettobeträge erfassen.
 
Im Unterschied zur häufig angetroffenen früheren Vorgehensweise der EÜR, bei der 
in den einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkonten Bruttobeträge aufgeführt wurden (d.h. 
incl. Mwst.), werden nun mit dem Formular EÜR die Einnahmen und Ausgaben als 
Nettobeträge im Formular eingetragen und somit in den einzelnen Konten als 
Nettobeträge aufgeführt. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Doppelten 
Buchführung und der EÜR ist damit zumindest in Deutschland aufgehoben. (Beim 
Eintippen der Beträge in die Buchungssatz-Liste verwenden Sie in TEXTBUCH jedoch 
weiterhin standardmäßig die Bruttobeträge.)